Die Investition in Kryptowährungen ist längst kein Nischenphänomen mehr, sondern auch für die breite Masse normal geworden. Auftrieb gab nicht zuletzt die Wahl des krypto- und deregulierungsfreundlichen US-Präsidenten Donald Trump, der Anfang März ein Dekret zur Bildung einer strategischen Digitalwährungsreserve unterschrieb. Der anhaltende Hype schürt die Angst, etwas zu verpassen – und treibt selbst Privatanleger in ein Kryptoengagement, die von dieser Assetklasse wenig bis nichts verstehen. Ein fruchtbarer Boden für Kriminelle, wie die Polizei Offenburg kürzlich warnte.
Eine beliebte Cybertrading-Betrugsmasche besteht darin, online als Finanzberater oder Handelsplattform aufzutreten und atemberaubende Renditen mit Kryptos zu versprechen. Diese Gewinne werden mit anfänglichen kleinen Investitionssummen häufig auch tatsächlich verbucht. Wenn dann die Hemmungen fallen und große Beträge investiert werden, sind die Betrüger jedoch schnell über alle Berge. So geschah es vor Kurzem einem Mann aus Rastatt, der zuerst 250 Euro und anschließend immer größere Summen auf ausländische Konten einer vermeintlichen Kryptobörse überwies. Am Ende war er um rund 600.000 Euro ärmer.
Noch bis Juni dauert die Phase, in der Marder besonders bisswütig sind. Im Mai richten sie statistisch fast zwei Drittel mehr Schäden an Autos an als im Durchschnitt aller Monate. Damit übersteigt die Zahl der Fälle, die den Kfz-Versicherern pro Tag gemeldet werden, im Wonnemonat die Marke von 1.000. Insgesamt wurden 2023 deutschlandweit rund 235.000 Marderschäden erfasst, im Durchschnitt schlug jeder mit knapp 550 Euro zu Buche. Die tatsächliche Fallzahl liegt höher, da nur die kaskoversicherten Fahrzeuge Eingang in die Statistik finden.
Es gibt einige Maßnahmen, mit denen sich das Risiko für das eigene Fahrzeug senken lässt. Zum einen sollte man regelmäßig den Motorraum auf Marderspuren überprüfen und gegebenenfalls reinigen lassen, um Duftmarken zu beseitigen. Zum anderen kann man technische Schutzvorkehrungen installieren, etwa einen engmaschigen Draht unter dem Motor, stärkere
Kabelummantelungen oder Generatoren von Ultraschallwellen, die die Tiere abschrecken. Zudem lassen sich an den potenziellen Einstiegsorten Metallplättchen anbringen, die nach dem Elektrozaunprinzip leichte, unschädliche, aber auch unangenehme Stromstöße abgeben.
Neben den Kursgewinnen haben sich Dividenden zu relevanten Einkommensquellen für Aktienanleger gemausert. 2,2 Billionen US-Dollar wurden 2024 laut dem US-Vermögensverwalter Vanguard weltweit von den börsennotierten Unternehmen an ihre Shareholder ausgeschüttet, 8,5 Prozent mehr als im Vorjahr und so viel wie nie zuvor. Maßgeblichen Anteil daran haben Tech-Riesen wie Meta (Facebook), Alphabet (Google) und Alibaba, die erstmals Dividenden an die Aktionäre auskehrten.
Für das laufende Jahr erwarten die Vanguard-Analysten einen erneuten Rekord, den sie nicht konkret quantifizieren. Allianz Global Investors prognostiziert für den MSCI Europe einen neuen Höchstwert von rund 460 Milliarden Euro in diesem Jahr, nachdem schon 2024 mit 440 Milliarden ebenfalls ein Dividendenrekord verzeichnet wurde. In Europa ist der Anteil von Dividenden an der Gesamtperformance mit 39 Prozent deutlich höher als in den USA mit 22 Prozent, gemessen an den Indizes MSCI Europe und MSCI North America über die letzten 40 Jahre.
Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen die Bürger Transparenz und Überblick in Sachen Altersvorsorge gewinnen. Statt wie bisher die einzelnen Belege von gesetzlicher Rentenversicherung, Betriebsrente und privaten Versicherungen sammeln und addieren zu müssen, sehen die Nutzer online jederzeit aktuell eine Zusammenfassung ihrer zu erwartenden
Ansprüche. Mittlerweile sind 78 deutsche Lebensversicherer angebunden, mitsamt ihren Pensionskassen und -fonds.
Das sinnvolle Instrument wird allerdings nur von einem kleinen Bruchteil der Erwerbstätigen in Anspruch genommen: 220.000 Anwender haben sich seit dem Start im Juni 2023 registriert, wie die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht bei der Deutschen Rentenversicherung mitteilte. Hauptgrund dürfte der einigermaßen komplizierte Anmeldeprozess sein, der einen elektronischen Personalausweis (ePA) voraussetzt. Für diesen benötigt man eine PIN, die viele Interessenten erst auf dem Bürgeramt beschaffen müssten. Die Rufe nach einer technischen Vereinfachung werden daher lauter.
Die sprunghafte Handelspolitik der Trump-Administration hat die US-Börsenkurse auf Talfahrt geschickt. Zuvor eilten sie von Rekord zu Rekord und galten als sichere Bank im Portfolio, häufig in Form von ETFs auf Indizes wie Dow Jones, Nasdaq, S&P oder den USA-lastigen MSCI World. Auch wenn diese zuletzt Erholungstendenzen zeigten, stellt sich für viele deutsche Anleger die Frage, was mit den US-Beteiligungen geschehen soll: halten oder verkaufen?
Hört man sich unter Investmentexperten um, wird ein Tenor deutlich: Ruhe bewahren. Bei Aktienengagements gehören Schwankungen dazu und können mit langfristigem Anlagehorizont ausgesessen werden. Immerhin ist die US-Ökonomie bisher nach jeder Krise zurückgekommen und erneut durchgestartet. Eine zweite häufige Empfehlung lautet: auf breite Diversifikation setzen, über Assetklassen, Branchen und Weltregionen hinweg. Eine einseitige Fokussierung auf US-amerikanische Aktien ist mithin grundsätzlich brisant, auch ohne akute wirtschaftspolitische Unsicherheiten.
Für Aufsehen sorgte kürzlich ein Werbeversprechen des Neobrokers Trade Republic: 3 Prozent Zinsen wolle das Kreditinstitut auf Guthaben auf Girokonten zahlen, und das ohne Limit und
durch die Einlagensicherung geschützt. Das hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für etwas zu vollmundig.
Tatsächlich sind die 3 Prozent nicht garantiert, wie der Werbung allerdings nicht zu entnehmen war. Vielmehr orientiert sich die Verzinsung am EZB-Leitzins und wurde daher auch kürzlich schon auf 2,75 Prozent abgesenkt. Zudem sind die Gelder nicht komplett von der Einlagensicherung abgedeckt, sondern werden teilweise in Liquiditätsfonds gesteckt. „Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, resümiert der Verbraucherschützer und Finanzexperte Niels Nauhauser. „Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen kann das dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil ihres Vermögens verlieren.“ Nachdem das Geldhaus nicht auf eine Abmahnung reagiert hatte, hat die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Berlin II Klage eingereicht.
Versicherer geben Tipps für Photovoltaikanlagen-Auswahl und -Betrieb
k21804 | Keine Kommentare25.03.2025
Photovoltaikmodule sind mittlerweile so günstig, dass sich die Anschaffung meist schon nach weniger als zehn Jahren amortisiert hat. Der Boom hält daher weiterhin an, über 16 Gigawatt Leistung wurden 2024 in Deutschland neu installiert, davon zwei Drittel auf Hausdächern und -fassaden. Die Zahl sogenannter Balkonkraftwerke hat sich gegenüber 2023 sogar verdoppelt und beträgt nun rund 800.000.
Wie alle technischen Anlagen können auch Photovoltaikanlagen zu Schaden kommen oder Schäden verursachen. Um diese Risiken zu reduzieren, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gemeinsam mit der VDE Renewables GmbH einen Leitfaden herausgegeben, der kürzlich aktualisiert und als Entwurf online gestellt wurde (https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3145-entwurf). Er soll bei der Planung und Auswahl einer PV-Anlage ebenso unterstützen wie beim Aufbau und Betrieb. Dazu werden neben elektro- und sicherungstechnischen Aspekten auch solche der Brandschutzsicherheit und der Mechanik beleuchtet.
Gegenüber passiven Indexfonds (ETF) verlangen aktiv gemanagte Fonds höhere Gebühren, da schließlich Manpower für die Anlageentscheidungen aufgewendet werden muss. Die Mehrkosten werden, so das Versprechen, durch eine Outperformance mehr als kompensiert, sprich: Aktiv gemanagte Fonds müssen gemessen an einem Vergleichsindex eine deutliche Überrendite erwirtschaften.
Laut einer aktuellen Scope-Analyse gelingt das jedoch nicht einmal jedem fünften Fondsmanagement. Von circa 2.000 untersuchten Fonds konnten im letzten Jahr nur 386 ihren Vergleichsindex schlagen. Die besten Chancen hatten Anleger mit Schwellenländerfonds, von denen 31 Prozent eine Outperformance hinlegten. Trist sah es dagegen in der Peergroup „Aktien Deutschland“ aus: Nur 2 Prozent der aktiv gemanagten Fonds erzielten hier eine Rendite über der Indexentwicklung. Verantwortlich sind vor allem schlecht performende Nebenwerte, die den MDAX und den SDAX nach unten zogen. Wer auf aktives Fondsmanagement setzt, sollte mithin sehr genau auswählen.
Die deutschen Versicherer ziehen ein positives Fazit des vor acht Jahren eingeführten Hinterbliebenengeldes. Es steht Menschen zu, die zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall enge Angehörige verloren haben. Vor der Neuregelung mussten sie einen sogenannten „Schockschaden“ geltend machen, eine durch den Verlust bedingte psychische Extrembelastung mit Krankheitswert. Seit 2017 schreibt Paragraf 844 Absatz 3 BGB vor, dass sie grundsätzlich für „das zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld“ vom Verursacher des Todesfalls bzw. von seiner Haftpflichtversicherung erhalten.
Mit der Reform verbundene Befürchtungen, es könne zu unzähligen Rechtsstreitigkeiten über die Entschädigungshöhe kommen, haben sich nicht bewahrheitet – solche Fälle seien „sehr selten“, teilte der Versicherer-Gesamtverband kürzlich mit. Stattdessen komme es fast immer zu einer Einigung. Die dabei festgelegten Summen bewegen sich zwischen 1.000 und 15.000 Euro, je
nach Verwandtschaftsgrad. Im Durchschnitt werden rund 10.000 Euro als Hinterbliebenengeld gezahlt.
Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.